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   OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17   

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OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17 (https://dejure.org/2018,15532)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.05.2018 - 2 A 480/17 (https://dejure.org/2018,15532)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 2 A 480/17 (https://dejure.org/2018,15532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses für die vorgenommene Sanierung der Fassade eines Anwesens gemäß dem "Fassadensanierungsprogramm für die A-Stadt Innenstadt"; Verweigerung der Auszahlung der Fördermittel aufgrund des Fehlens einer ordnungsgemäßen Rechnung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20
    Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses für die vorgenommene Sanierung der Fassade eines Anwesens gemäß dem "Fassadensanierungsprogramm für die A-Stadt Innenstadt"; Verweigerung der Auszahlung der Fördermittel aufgrund des Fehlens einer ordnungsgemäßen Rechnung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeit wird nicht gefördert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Fördermittel bei Hinweisen auf illegale Schwarzarbeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeit wird nicht gefördert! (IBR 2018, 478)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 219
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Bei den Vergaberichtlinien handelt es nicht um Rechtsnormen, sondern um Verwaltungsvorschriften, die dazu bestimmt sind, für die Verteilung der Fördermittel Maßstäbe zu setzen und insoweit das Ermessen für ihre Verteilung zu regeln.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Verwaltungsvorschriften über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu begründen vermögen.

    Darüber hinaus begründet der Gleichheitssatz zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, nach dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220 m.w.N.) Vorliegend hat die Beklagte mit dem "Fassadensanierungsprogramm für die Völklinger Innenstadt" ein solches Verteilungsprogramm erstellt.

    Soweit der Kläger schließlich die Frage stellt, "welche Richtlinien für die Vergabepraxis Anwendung finden und welchen Inhalt diese Richtlinien haben dürfen" , bedarf dies schon deshalb keiner Klärung in einem Berufungsverfahren, weil in der Rechtsprechung hinreichend geklärt ist, dass es auf die jeweiligen Verwaltungsvorschriften (hier: das "Fassadensanierungsprogramm für die A-Stadt Innenstadt") einschließlich der betreffenden Verwaltungspraxis ankommt und es sich hierbei um ein den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügendes Verteilungsprogramm handeln muss.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Diesen Anforderungen genügt das Zulassungsvorbringen nicht.

  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Die Entscheidung darüber, ob ein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln auf der Grundlage von Verwaltungsrichtlinien mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. einer Selbstbindung der Verwaltung aufgrund der praktizierten Anwendung der Förderrichtlinien besteht, gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 A 718/17 - sowie VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)).
  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17

    Ausweisung eines Straftäters; besondere Schwierigkeit der Rechtssache

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Die Entscheidung darüber, ob ein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln auf der Grundlage von Verwaltungsrichtlinien mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. einer Selbstbindung der Verwaltung aufgrund der praktizierten Anwendung der Förderrichtlinien besteht, gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 A 718/17 - sowie VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • OVG Saarland, 04.06.2012 - 3 A 33/12

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften zur Vergabe gemeindlicher Subventionen

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Daraus folgt für den Kläger gemäß Art. 3 Abs. 1 GG das Recht, nach Maßgabe der Vergaberichtlinien behandelt zu werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.6.2012 - 3 A 33/12 -, juris m.w.N.) Ausgehend davon kommt ungeachtet der Formulierung auf Seite 2 der Vergaberichtlinien, wonach ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung nicht besteht, ein Anspruch des Klägers auf die beantragte Förderung aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. den Richtlinien des Fassadensanierungsprogramms grundsätzlich in Betracht.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • VG Saarlouis, 12.04.2024 - 1 K 309/23

    Keine rechtzeitige Einreichung von Unterlagen für die Endabrechnung

    BayVGH, Beschluss vom 18.05.2020, 6 ZB 20.438, juris, Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 24.03.2021, 10 LC 203/20, juris; SaarlOVG, Beschluss vom 28.05.2018, 2 A 480/17, juris; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 17.05.2018, 3 LB 5/15, juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.05.2017, 4 A 516/15, juris; HessVGH, Urteil vom 28.06.2012, 10 A 1481/11, juris.
  • VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008

    Ausschluss von Scientology-Anhängern von kommunaler Umweltförderung

    Auch sonst deutet bei der Klägerin nichts auf ein künftiges rechtswidriges Verhalten hin, das ihrem Förderanspruch entgegenstehen könnte (vgl. dazu SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - NVwZ-RR 2019, 219/220).
  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.1018

    Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III

    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. NdsOVG, U.v. 24.3.2021 - 10 LC 203/20 - RdL 2021, 251 - juris; SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - NVwZ-RR 2019, 219; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 28.6.2012 - 10 A 1481/11 - ZNER 2012, 436).
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